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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld
Stellungnahme des Kreisvorstandes
Urteil im Sportstrafverfahren gegen den SC Peckeloh wegen des Vorwurfes der rassistisch, sexistischen Beleidigung.
17.02.2020
In verschiedenen Medien berichteten am 15. Februar über einen Urteilsspruch im Verfahren gegen Peckeloh. Im Pressebericht der Plattform FuPa.net war in der Überschrift zu lesen, das der Sport-Club freigesprochen wurde.
Richtig ist: Das Verfahren gegen des SC Peckeloh wurde nach Zahlung von 300 EUR an einen gemeinnützigen Verein gegen Homophobie eingestellt. Hier von einem Freispruch zu sprechen ist nicht nur journalistisch falsch, sondern ebenso juristisch.
Wir stellen die Entscheidung des Verbandssportgerichts nicht in Frage, noch wollen wir zum Nachteil des SC Peckeloh agieren, dennoch legen wir sehr großen Wert auf eine richtige, gegenüber jedem Beteiligten faire Berichterstattung und Darstellung der Ereignisse. Transparenz und Klarheit für alle soll und muss hier sichergestellt werden. Wir sehen uns nicht nur verantwortlich für Vereine und Spieler, sondern eben auch für Offizielle und Schiedsrichter. Eine einseitige und teilweise falsche Berichterstattung zu Lasten einer dieser Gruppen können und wollen wir so nicht mehr tolerieren.
Als erstes Ergebnis dieser nun bereits mehrfach aufgekommenen falschen Berichterstattung oder auch nicht vollständig wiedergegebener Stellungnahmen von Verantwortlichen des FLVW-Kreises Bielefeld, werden bis auf Weiteres keine telefonischen oder mündlichen Interviews bzw. Einlassungen geben. Sämtliche Anfragen werden ab sofort nur noch schriftlich beantwortet.
Der FLVW-Kreis Bielefeld wird auch in Zukunft geschlossen hinter allen stehen, die unsere Werte vertreten und hochhalten. Wir werden auch weiterhin mit großer Mühe gegen jedwede Form der Gewalt vorgehen und somit ein deutliches Zeichen gegen Gewalt in unserem Sport setzen.